In Ergänzung und zur Korrektur zur am 28.02.2022 veröffentlichten Information des CHORVERBANDS NRW e.V. bitten wir um Beachtung der vom Land NRW veröffentlichten CoronaSchVO vom 11.01.2022, in der ab dem 19.02.2022 gültigen Fassung, die am 09.03.2022 außer Kraft tritt.
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